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Katasterwesen

Das Kataster ist das Grundstückverzeichnis einer Gemeinde. Jede Parzelle (Grundstück) und jeder Grundeigentümer resp. jede Grundeigentümerin ist im Kataster aufgrund einer sogenannten Katasteranzeige aufgeführt.

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge (gratis). Der Katasterauszug zeigt die Eigentumsverhältnisse, Katastergebäude- und Katasterbodenwerte auf. Diese Werte entsprechen nicht dem Verkehrswert, gelten aber als Grundlage für die Ermittlung des Eigenmietwertes sowie für die Deklaration der Vermögenswerte in der Steuererklärung.

Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen:

  • Handänderungen
    Kauf, Schenkung, Erbgang, Erbteilung
  • Mutationen
    Aufnahme oder Abbruch Gebäude, Miteigentum, Baurecht, Amtliche Vermessung, Parzellenvereinigung, Parzellierung etc.
  • Schätzung
    End-, Nachschätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige.

Wo kann eine Katasteranzeige beantragt werden?

Als Eigentümer können Sie die Katasteranzeigen im Online-Schalter unter folgendem Link Katasteranzeige bestellen oder bei der Gemeindeverwaltung beantragen.

Privatpersonen, die Auskünfte über Grundeigentümerschaften einer bestimmten Parzelle in Lupsingen wünschen, können sich direkt an die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft (Grundbuchamt), Tel. 061 552 45 40 wenden oder im Internet unter folgendem Link https://www.baselland.ch. Das Grundbuchamt verfügt über die aktuellsten Daten.


Zuständige Abteilung