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Grenzabstände

Grenzabstände für Neubauten sind im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz sowie in dessen Verordnung geregelt.
Stützmauern und Einfriedigungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen haben die Grenzabstände gemäss Raumplanungs- und Baugesetz einzuhalten.
Im Online-Schalter können Sie das Merkblatt Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und übrige Einfriedungen für nähere Details herunterladen.

Die Abteilung Bauwesen beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung