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Aufgrabgesuche

Aufgrabungen im Bereich der Allmend (Strassen, Plätze etc.) durch Werke und Private sind bewilligungspflichtig. Ein Aufgrabungsgesuch ist uns schriftlich zu zustellen.

Was muss beachtet werden?

Nähere Informationen sind in der Verordnung über Grabarbeiten in Gemeindestrassen und –wegen festgehalten. Das Gesuch muss mindestens zwei Wochen im Voraus eingereicht werden.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch Aufgrabung der Gemeindestrassen herunterladen.

Die Abteilung Bauwesen beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung