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Allmendbewilligungen

Unter Allmend werden alle Strassen, Plätze und Wege verstanden, die gemäss Grundbuch im Eigentum der Gemeinde sind.

Die Nutzung der Allmend ist für das Einrichten und Abstellen von Bauinstallationen, Mulden, etc. bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird vom Gemeinderat erteilt.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch um gesteigerten Gemeingebrauch, Allmendbewilligung Gemeindestrassen herunterladen.

Die Abteilung Bauwesen beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung