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Verpflichtungserklärungen

Sie wohnen in Lupsingen und möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land als Tourist/in in die Schweiz einladen.

Um ein Visum zu erhalten, kann bei der Schweizerischen Auslandvertretung (Schweizer Botschaft) oder durch das Amt für Migration, Frenkendorf eine "Verpflichtungserklärung" bezogen werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber/in (Garant/in) in die Schweiz zustellen.

Wenn Sie bereit und in der finanziellen Lage sind, für alle im Zusammenhang mit dem Besuch anfallenden Kosten aufzukommen (Krankheit, Unfall usw. mit einer Garantiesumme von rund Fr. 30'000.--) und die Rückreise nach Ablauf der bewilligten Frist garantieren können, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung". Wenn Sie in ungetrennter Ehe leben, muss die Verpflichtung von beiden Ehepartnern gemeinsam unterschrieben werden.

Anschliessend sprechen Sie mit der Verpflichtungserklärung persönlich bei der Gemeindeverwaltung vor, welche die nötige Solvenzprüfung (Prüfung der Finanzen) vornimmt. Stellvertretungen durch Ehepartner sind möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorgelegt wird.

Bitte bringen Sie folgendes mit:

Ordentlich Steuerpflichtige

  • Verpflichtungserklärung (Original)
  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Nachweis der Solvenz (drei aktuelle Lohnabrechnungen, aktuelle Bank- bzw. Postkontoauszüge, letzte definitive Steuerveranlagung mit Details)
  • ein aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre

Quellensteuerpflichtige

  • Verpflichtungserklärung (Original)
  • Identitätsausweis (Reisepass, Ausländerausweis)
  • Nachweis der Solvenz (drei aktuelle Lohnabrechnungen, aktuelle Bankkontoauszüge)
  • ein aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre

Anschliessend erfolgt die Übermittlung an das Amt für Migration des Kantons BL und von diesem wiederum an die Schweizerische Auslandvertretung. Der gesamte Ablauf der Gesuchsstellung dauert je nach Land bis zu 20 Arbeitstage.

Danach können die ausländischen Gäste bei der Schweizerischen Auslandvertretung (Schweizer Botschaft) betreffend der Erteilung des Visums nachfragen. Gegebenenfalls sind weitere Formalitäten erforderlich.

Kosten: CHF 20.-  pro Verpflichtungserklärung

Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung