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Mieterwechsel-Meldungen

Gemäss dem ARG Anmeldungs- und Registergesetz BL, §7d sind Vermieter von Wohnungen oder von einem Haus verpflichtet der Einwohnerkontrolle zu melden, wenn ein Mieterwechsel stattfindet.

Wir bitten um Ihre Mitteilung innert 14 Tagen vor dem Mieterwechsel. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung