Mieterwechsel-Meldungen
Gemäss dem ARG Anmeldungs- und Registergesetz BL, §7d sind Vermieter von Wohnungen oder von einem Haus verpflichtet der Einwohnerkontrolle zu melden, wenn ein Mieterwechsel stattfindet.
Wir bitten um Ihre Mitteilung innert 14 Tagen vor dem Mieterwechsel. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
- mit unserem Mieterwechsel-Formular, welches Sie bitte per Mail oder per Post/Gemeindebriefkasten einreichen sollen.
oder - Online mit dem Link via Bundesverwaltung
Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.