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Krankenkassen-Prämienverbilligung

Für die Wohnbevölkerung der Schweiz ist die Krankenversicherung (KVG) obligatorisch. Im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung habe Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen jedoch Anspruch auf Prämienverbilligung.

Um eine Vergütung für „Individuelle Prämienverbilligung“ zu beantragen, müssen Sie selbst nichts unternehmen. Sie werden direkt von der Sozialversicherunganstalt BL, SVA Binningen angeschrieben, falls Sie zu den Bezugsberechtigten gehören. Dies wird anhand Ihrer definitiven Steuerveranlagung ermittelt.
Auch junge Erwachsene (ab Volljährigkeit) werden ebenfalls direkt von der SVA Binningen mit dem Formular angeschrieben.

Neuzuzüger aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland werden jeweils im Januar nach dem Zuzug von der Gemeindeverwaltung angeschrieben.

Bei konkreten Fragen zur Individuellen Prämienverbilligung und zu Formularen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Sozialversicherunganstalt BL Binningen, Tel. 061 425 24 24. Auch spezielle Formulare diesbezüglich können Sie direkt von der Homepage der SVA Sozialversicherunganstalt BL Binningen herunterladen.

Gerne hilft Ihnen die AHV-Zweigstelle resp. die Abteilung Einwohnerdienste weiter bei allgemeinen Fragen oder gibt Ihnen die entsprechenden Formulare ab.


Zuständige Abteilung

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