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Hundewesen

Anmeldung eines neuen Hundes

Die Anmeldung eines Hundes durch den/die Hundebesitzer/in bei der Gemeinde hat innert 14 Tagen nach Anschaffung resp. Zuzug zu erfolgen. Junge Hunde sind ab dem Alter von 4 Monaten ebenfalls zu melden.
(Hundegesetz BL, SGS Nr. 342).

Erstmals ein Hund in der Familie?

Sie hatten bisher keinen Hund und planen, erstmals einen Hund anzuschaffen?
Seit 1. Januar 2016 sind die Gemeindeverwaltungen erste Anlaufstelle für die Registrierung der Hundehalter in der neuen Hunde-Datenbank Amicus.

Bevor Sie also mit einem Welpen oder neu übernommenen Hund zum Tierarzt gehen, melden Sie sich zuerst bei uns auf der Gemeindeverwaltung zur Erfassung. Es ist eine kurze Sache, aber unerlässlich.

Was wird zur Anmeldung benötigt?

  • Angaben über den Hundehalter
    • Name und Adresse des Besitzers
  • Impfausweis mit den Angaben über den Hund
    • Name + Geburtsdatum des Hundes
    • Hunderasse
    • Geschlecht, Farbe und Haarkleid* des Hundes (*lang-/kurzhaarig…)
    • Chip-Nummer
  • Kopie aktuelle Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme: mind. CHF 3 Mio)
  • Kurs-Ausweise der Hundeschule, falls vorhanden.
    Kursbesuche sind empfohlen aber nicht mehr obligatorisch.

Ebenfalls gut zu wissen

Die Höhe der Hundesteuern finden Sie unter Steuersätze Lupsingen sowie unter Gebührenverordnung der Gemeinde Lupsingen. Die polizeilichen Belange sind im Hundereglement der Gemeinde Lupsingen festgehalten.

Haben Sie festgestellt, dass sich die Hundehalterin / der Hundehalter nicht an die vorgeschriebenen Regeln und Bestimmungen hält. Dann können Sie uns dies mit dem Formular Hunde Problemmeldung.pdf melden.

Ist Ihr Hund verstorben?

Dann bitten wir Sie um Mitteilung, damit wir ihren Hund abmelden können. Wir werden die Meldung auch in der AMICUS-Datenbank registrieren.

Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.
Auch die
Hundefachstelle des Kantons Baselland steht Ihnen mit Unterlagen und für Auskünfte gerne zur Verfügung.


Zuständige Abteilung