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Steuern

Die Gemeindesteuer ist am 30. September des Steuerjahres zur Zahlung fällig. Beginnt die Steuerpflicht nach diesem Datum, so wird die Steuer sofort fällig. Die Steuern auf Kapitalabfindungen gemäss § 36 StG werden 30 Tage nach Eröffnung der Veranlagung fällig. Im Übrigen gelten die analogen Bestimmungen der Staatssteuer. Wird bis zum Fälligkeitstermin keine provisorische Steuerrechnung gestellt oder verändert sich das aktulle Einkommen und Vermögen im Vergleich zur bisherigen Taxation wesentlich, so ist der voraussichtliche Steuerbetrag gemäss Selbsteinschätzung zu bezahlen.

Die Steuerveranlagung sowie der Steuerbezug der Gemeindesteuer erfolgt durch die Steuerverwaltung BL. Wenn Sie Fragen haben oder wenn Sie Einzahlungsscheinbe benötigen, dann wenden Sie sich an die Steuerverwaltung BL 

Die Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Gemeindesteuern richten sich nach den kantonalen Vorgaben. 

Steuersätze in Lupsingen


Zuständige Abteilung