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Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus.

Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist dann nötig, wenn Private und/oder Vereine an einem Anlass gegen Entgelt Essen und Getränke verkaufen.

Demgegenüber werden Bewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten in Restaurationsbetrieben sowie für Tombola oder Lottomatch nach wie vor durch den Fachbereich Bewilligungen der Sicherheitsdirektion des Kantons Basellandschaft in Liestal erteilt. Dieses Gesuchsformular kann auf der Homepage des Kantons bezogen werden.

Gebühren Freinachtbewilligung:

  • Bis 01.00 Uhr           CHF 30.- pro Freinacht
  • Bis 02.00 Uhr           CHF 30.- pro Freinacht
  • Bis 03.00 Uhr           CHF 40.- pro Freinacht
  • Bis 04.00 Uhr           CHF 45.- pro Freinacht
  • Bis 05.00 Uhr           CHF 50.- pro Freinacht

Gebühren Gelegenheitswirtschaftsbewilligung:

  • Veranstaltungen bis 100 Personen/Plätze        CHF   50.- pro Tag
  • Veranstaltungen bis 300 Personen/Plätze        CHF   70.- pro Tag
  • Veranstaltungen bis 500 Personen/Plätze        CHF 100.- pro Tag
  • Veranstaltungen bis 1‘000 Personen/Plätze     CHF 200.- pro Tag
  • Veranstaltungen bis 2‘000 Personen/Plätze     CHF 300.- pro Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.

Was muss beachtet werden?

Auflagen zu Ruhe und Ordnung:

Die Bewilligungsinhaberin / der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft durch den Betrieb und ihre Gäste, insbesondere während der Nachtruhe ab 22.00 Uhr, nicht gestört oder belästigt wird!

Auflage zum Jugendschutz:

Gemäss Art. 11 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, ein Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Die Gesuche sind vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch Erteilung einer Freinacht- und Gelegenheitswirtschaftsbewilligung herunterladen.

Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung