Energieförderbeiträge
Die Einwohnergemeinde und „Energiestadt“ Lupsingen will den sparsamen Umgang mit Energie, den Einsatz energieeffizienter Technologie und die Nutzung erneuerbarer Energieträger auf dem Gemeindegebiet fördern. Die Gemeinde Lupsingen gewährt zusätzlich (zu den kantonalen Förderbeiträgen) kommunale Beiträge an die Erstellung entsprechender Gebäudeteile und Anlagen. Die im Energiefonds enthaltenen Mitteln für das Jahr 2025 sind bereits verbraucht. Vorankündigungen bzw. Gesuchseingänge werden in der Reihenfolge des Eingangs auf einer Warteliste eingetragen.
Das Energiefondsreglement ermöglicht der Gemeinde, mit einem Teil der Strom-Konzessionseinnahmen private Energieprojekte zu unterstützen und kommunale Energiekampagnen umzusetzen.
Welche Massnahmen im Gebäudebereich werden gefördert?
- Ersatz von Elektroheizungen
- Stückholz-, Pellets- und Erdsondenheizung (Ersatz- und Neuanlagen)
- Anschluss an den Wärmeverbund Lupsingen
- Energetische Sanierung (Einzelbauteile oder Gesamtsanierung)
- Solarkollektoren für Brauchwarmwasser und Heizungsunterstützung
Änderung der Regelungen ab 1. Januar 2025
Seit wenigen Jahren, betreffen praktisch alle eingereichten Fördergesuche die Photovoltaik. Dies weil sich in diesem Bereich seit 2017 sehr viel geändert hat:
- Die Anlagen sind heute rentabler als zum Zeitpunkt der Etablierung der kommunalen Förderung. Zur Wirtschaftlichkeit trägt zudem bei, dass der Besitzer einer Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch keine Netzentgelte entrichten muss.
- Die Tarife für die eingespeiste Energie von Photovoltaikanlagen nahmen zu.
- Die Anlagen würden in den allermeisten Fällen wohl auch ohne eine Förderung der Gemeinde erstellt. Somit wurde der Reglementszweck einer Förderung zu einer Subvention, wofür das Reglement nicht geschaffen wurde.
- Es existieren Mitnahmeeffekte.
Aus diesen Gründen wurde der Kauf einer Photovoltaikanlage zunehmend attraktiver. Und er wäre auch ohne kommunale Förderung attraktiv, weil sie ja zusätzlich zur kantonalen Förderung ausgerichtet wird. Lupsingen ist zudem eine der wenigen Gemeinden mit einer kommunalen Förderung.
Entscheidend ist, dass die Situation einerseits holistisch und andererseits vor Ort begutachtet wird. In Lupsingen führt der Zubau von PV-Anlagen, insbesondere in Zeiten hoher Stromproduktion, das Stromnetz an seine Belastungsgrenzen. Dies gefährdet die Stabilität des Netzes und führt (ohne Gegenmassnahmen) zu unverhältnismässig hohen Zusatzkosten für den Netzausbau von Primeo Energie. Aber diese Kosten müssen früher oder später in die Stromtarife eingerechnet werden. Das heisst, ohne geeignete Massnahmen schaden wir uns selber! Ein Systemwechsel ist somit erforderlich, indem ein Ausgleich zwischen dem (übergeordnet erwünschten) Ausbau der Solarenergie und den technischen Möglichkeiten des Stromnetzes (vor Ort) gefunden wird.
Es gilt, die Vorteile der erneuerbaren Energien zu maximieren und gleichzeitig die Netzstabilität zu gewährleisten. Der Gemeinderat hat diese Problematik erkannt und mit Primeo Energie bereits erste Gespräche geführt. Der Gemeinderat wird an einer EGV im 2025 eine Revision des Energiefondsreglements unterbreiten, welches Lösungen für die erwähnten Punkte enthalten wird. Zunächst muss aber rasch das «Problem» mit den weiterhin zu erwartenden Gesuchen zur Förderung neuer Photovoltaikanlagen gelöst werden.
Dementsprechend ergibt sich für den Gemeinderat ein schrittweises Vorgehen, wie folgt:
- Als Sofortmassnahme ist die Förderung für neue Photovoltaikanlagen ab 1.1.2025 ausgesetzt. Die übrigen, einleitend skizzierten, Fördermassnahmen bleiben unverändert.
- Bis dahin werden alle eingereichten Gesuche geprüft und nach geltendem Regime beurteilt. Die Finanzierung erfolgt über die jeweiligen Budget 2025/2026/2027 mit den dafür vorgesehenen zweckgebundenen Mitteln.
- Anschliessend soll ein neues Förderregime ab 2028 vorgeschlagen werden.
Was muss beachtet werden?
Nähere Informationen sind im Energiefondsreglement Lupsingen und in der Verordnung zum Energiefondsreglement festgehalten.
Wo kann ein Gesuch beantragt werden?
Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch Förderbeitrag Energiefondsreglement herunterladen. Die eingegangenen Gesuche werden aktuell auf einer Warteliste eingetragen.
Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.