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Bestattungen

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Probleme und Fragen. Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Anliegen zur Verfügung.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit der Hinterlegung einer Bestattungsanordnung besteht. Das Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Bestimmung der Bestattungsart herunterladen.

Was tun bei einem Todesfall?

Todesfall zu Hause

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst ein Arzt aufgeboten werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Wenn die verstorbene Person in Lupsingen wohnhaft war und in Lupsingen gestorben ist, können Sie mit der Todesbescheinigung sowie mit dem Familienbüchlein der verstorbenen Person (wenn vorhanden) den Tod auf der Gemeindeverwaltung melden.

Todesfall im Spital oder in einem Heim

Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet.

Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Delikt

In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.

Meldung bei der Gemeindeverwaltung

Bei einem Todesfall ist so bald als möglich (innert 2 Tagen) die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen. Die nahestehenden Angehörigen oder Beauftragten müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • ärztliche Todesbescheinigung (sofern Todesfall zu Hause eingetreten ist im Original, sonst Kopie)
  • Familienbüchlein, wenn vorhanden
  • bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich noch der Ausländer-Ausweis und der Reisepass

Weitere Hinweise erfahren Sie im Merkblatt Todesfall - Was ist zu tun.

Grabart

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lupsingen stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:

  • Normalgräber (Erdbestattungen)
  • Urnengräber (Erd-Urnengrab oder Wand-Urnengrab)
  • Urnengemeinschaftsgrab
  • Familiengräber

Gebühren / Kosten

Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Lupsingen ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet. Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

  • die Kremationskosten (ohne Transporte)
  • die Beisetzung der verstorbenen Person
  • die Bereitstellung eines Erd- oder Urnengrabes (ohne Familiengrab)
  • ein hölzernes Grabkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person (nur bei Erdgrab oder Erd-Urnengrab)
  • die amtlichen Bekanntmachungen
  • alle Verrichtungen des Bestattungsbeamten und des Totengräbers

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Lupsingen folgende Kosten entstehen:

  • Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
  • Sarg / Leichengewand
  • Metallschild Gemeinschaftsgrab oder Wand-Urnengrab
  • Grabmalkosten (Grabstein)
  • Grabunterhalt

Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.

Weitere Bestimmungen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement festgehalten.

Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.


Zuständige Abteilung