Feuerverbot im Freien
Der Kantonale Führungsstab KFS verfügt per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien - das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand.
Allgemeine Lage
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3. Juli, 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.
Neue zusätzliche Massnahme
- Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
Weiterhin gültige Massnahmen:
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Wasserentnahme: Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.
Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Die bestehenden Massnahmen sind weiterhin gültig.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung der angeordneten Massnahmen.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf Kantonale Online-Informations-Plattform "Trockenheit"