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Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot

Der Kantonale Führungsstab KFS verfügt per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft.

Allgemeine Lage 
Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.  

Neue zusätzliche Massnahmen

  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.  
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.  
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten. 
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.  
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein. 

Vorsicht im Wald 
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten. 

Die bestehenden Massnahmen sind weiterhin gültig.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung der angeordneten Massnahmen.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf Kantonale Online-Informations-Plattform "Trockenheit"