Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3
Lockerung des Feuerverbots
Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern kann daher dahingehend angepasst werden, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen wird.
Bitte beachten Sie die Medienmitteilung des Kantons Basel-Landschaft mit den Details der Lockerungen und den weiterhin bestehenden Massnahmen sowie die Verfügung vom 10. September 2026.