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Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Zähne der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität.

Dienstleistungen

Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes);
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien;
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen;
  • Eventueller Sozialbeitrag gemäss Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Kosten von zahnärztlichen Behandlungen im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege der Gemeinde Lupsingen.

Beitritt

Der Beitritt ist freiwillig und erfolgt im Kindergarten oder spätestens im 1. Schuljahr. Ein späterer Beitritt (ab 2. Schuljahr) ist nur mit einem gesunden und/oder kariessanierten Gebiss möglich. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (= Volljährigkeit) erfolgt der Austritt aus der Kinder- und Jugendzahnpflege.

Die Beitrittserklärung erhalten Sie von den Kindergartenlehrpersonen mit dem Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten. Zuzüge bzw. Übertritte von einer anderen Gemeinde sind mit der Beitrittserklärung zu melden. Die Beitrittserklärung könnten Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Anmeldung Kinder- und Jugendzahnpflege herunterladen.

Zahnarztwahl

Für die Behandlung besteht die freie Wahl unter den im Kanton niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Für die Behandlung durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten benötigt es eine separate Bewilligung. Diese Bewilligung/Gesuch können Sie unter dem folgenden Link https://www.baselland.ch abrufen und bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Gesuche werden von der Kantonszahnärztin/dem Kantonszahnarzt beurteilt.

Rechnungsstellung

Die Zahnarztpraxen fakturieren die subventionsberechtigten Leistungen an die Einwohnergemeinde, welche die Rechnungen direkt bezahlt. Die Gemeinde stellt dann die Rechnung an die Eltern aus. Je nach steuerbarem Einkommen und Anzahl Kinder der Familie, wird dabei ein Sozialbeitrag abgezogen, den die Gemeinden und der Kanton je zur Hälfte tragen.

Was muss beachtet werden?

Nähere Informationen sind im Kinder- und Jugendzahnpflegereglement Lupsingen und in der Verordnung zum Kinder- und Jugendzahnpflegereglement festgehalten.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch für Beiträge an die Kinder- und Jugendzahnpflege KJZ herunterladen.

Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.