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Familienergänzende Betreuung

Das Familienleben ist vielfältiger geworden. Viele Eltern suchen neue Modelle des Zusammenlebens, um Beruf und Familie besser vereinen zu können. Lupsingen versteht sich als kinder- und familienfreundliche Gemeinde. Dem Gemeinderat ist es wichtig, optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu schaffen sowie die Existenzsicherung von Familien zu fördern.

Die Gemeinde Lupsingen verfügt über keine eigenen Angebote im Bereich familienergänzende Betreuung. Das seit dem 1. August 2017 in Kraft gesetzte FEB-Reglement regelt die finanziellen Leistungen, die durch die Gemeinde Lupsingen erbracht werden und die Anspruchsvoraussetzungen dafür.

Was wird unterstützt?

Die Gemeinde unterstützt Erziehungsberechtigte bei den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung

  • im Frühbereich für Kinder ab 3 Monaten für den Besuch einer Kindertagesstätte
  • im Schulbereich bis zum Abschluss der Primarstufe für den Besuch von Mittagstisch oder Kindertagesstätte.

Was muss beachtet werden?

Die Unterstützung erfolgt als Subjektfinanzierung mittels Betreuungsgutschriften und richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten und der Erwerbstätigkeit der Familien. In jedem Fall müssen sich die Familien selber an den Kosten beteiligen. Nähere Informationen sind im Reglement über die familienergänzende Betreuung festgehalten.

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch für Beiträge an die familienergänzende Betreuung FEB herunterladen.

Die Verwaltungsleitung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

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