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Reservation Gemeindeliegenschaften

Möchten Sie die Räumlichkeiten der Gemeinde Lupsingen für einen Anlass mieten?

Was muss beachtet werden?

Für die Miete von Räumlichkeiten der Gemeinde Lupsingen muss ein Gesuch im Voraus eingereicht werden. Nähere Informationen sind in der Benützungsordnung für Gemeindelokalitäten [pdf, 32.03 KB] und Gebühren für Miete von Lokalitäten festgehalten. 

Wo kann ein Gesuch beantragt werden?

Das Gesuchs-Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder im Online-Schalter Gesuch um Benützung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen herunterladen.