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Wohnungsabnahmen

Für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen kann „eine Wohnungsexpertin / ein Wohnungsexperte“ hinzugezogen werden. Auf Verlangen von Mieterinnen und Mietern sowie von Vermieterinnen und Vermietern wird ein Protokoll über den Zustand des Mietobjektes aufgenommen. Die Wohnungsexpertin / der Wohnungsexperte kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden.

Vorgehen

Einen Beizug der Wohnungsexpertin bzw. des Wohnungsexperten müssen Sie mindesten 14 Tage im Voraus schriftlich bzw. per Mail bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Anschliessend legt die Wohnungsexpertin bzw. der Wohnungsexperte zusammen mit den Parteien den Zeitpunkt der Besichtigung des Mietobjektes fest.

Gebühren

  • Pro Augenschein bis zu maximal 1 Stunde CHF 100.-
  • Für jede angefangene, weitere halbe Stunde CHF 30.-

Was muss beachtet werden?

Nähere Informationen sind in den Richtlinien betreffend Wohnungsexpertin bzw. Wohnungsexperte festgehalten.

Die Verwaltung beantwortet gerne weitere Fragen.