Abstimmungen / Wahlen
Allgemeines
Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen:
Resultate Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft
Weitere wichtige Informationen zu kantonalen Abstimmungen und Wahlen:
Übersicht Politische Rechte im Kanton BL (Referenden, Initiativen, Vernehmlassungen)
Zustellung Stimm-Unterlagen
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Stimmzettelkuvert, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt.
Sobald Sie dieses erhalten haben, können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Antwortkuvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln im beigelegten Stimmzettelkuvert und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder bei der Gemeinde einwerfen.
Stimmabgabe wie?
|
Abstimmen wo? |
Spätester Abgabetermin |
brieflich |
per Post Gemeinde-Briefkasten |
per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag, 10:00 Uhr |
persönlich an der Urne |
Wahlbüro im Gemeindehaus |
Abstimmungs-/Wahl-Sonntag: |
So stimmen Sie richtig ab
Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich im Voraus oder persönlich an der Urne abgeben.
Persönliche Stimmabgabe
Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden. Das Wahlbüro ist am Abstimmungs-/Wahl-Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Briefliche Stimmabgabe
- Denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse des Wahlbüros (Gemeindeverwaltung) sichtbar ist.
- Bitte perforierte Stimmzettel mit mehreren Abstimmungs-Vorlagen nicht voneinander trennen, lassen Sie alles am Stück (erleichtert dem Wahlbüro die Arbeit).
- Stimmzettel nicht kleiner falzen als bereits perforiert
- Das Antwortkuvert muss bis 10:00 Uhr des Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
> Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlkuverts sind ungültig. - Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und -schweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.
zur Abteilung Einwohnerdienste